Angepasster Kurzarbeitsentschädigungssatz für tiefe Einkommen

Das Parlament hat mit Art. 17a Covid-19-Gesetz vor kurzem bestimmt, dass tiefe Einkommen während der Kurzarbeit keine Kürzung erfahren sollen. Diese Regelung wurde rückwirkend per 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und ist voraussichtlich bis zum 31. März 2021 gültig. Nachstehend stellen wir Ihnen eine Excel Datei zur Verfügung, mit welcher Sie den Entschädigungssatz einfach und schnell ermitteln können. Bitte beachten Sie, dass die korrekte Abrechnung der Kurzarbeit weiterhin in Ihrer Verantwortung bleibt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Seco unter folgendem Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de

Sollten Sie bei der Umstellung der Lohnarten Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da. Melden Sie sich direkt bei Monika Lehmann monika.lehmann@neoway.ch / 041 555 12 45 für eine Terminvereinbarung.