Jahresendverarbeitung 2022 und Veränderungen bei den Sozialversicherungen 2023

Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg

Gemäss Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft vom 13.10.2022 entfällt das Solidaritätsprozent für Einkommen über Fr. 148’200.- per 1. Januar 2023. Dieses wurde seit 2011 auf hohen Lohnbestandteilen als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 erholt haben, so dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Die Umstellung erfolgt über die Nationalen Daten im Abacus.

An der AHV-Lohnbescheinigung wird keine Änderung vorgenommen. Das heisst, der ALVZ-Lohn wird weiterhin in der Spalte «ALVZ-Lohn» ausgewiesen und nicht in der Spalte «ALV-freier Lohn». Im Programm 441 «Nationale Daten» muss nur der Prozentsatz von der ALVZ auf 0% mutiert werden

Anstieg Minimalrente AHV

Die Minimalrente der AHV steigt um Fr. 30.- auf Fr. 1’225.- monatlich.

Entsprechend passen sich die daraus abgeleiteten Grenzbeträge für BVG und 3. Säule ebenfalls an (Medienmittelung des Bundesrats). Der Mindestzins bleibt voraussichtlich bei 1.0%.

Jahresabschluss mit Abacus

Auf der Homepage von Abacus finden Sie mehrere Anleitungen und Videos, welche Sie beim Jahresabschluss unterstützen.

Zudem finden Sie unter folgendem Link ab etwa Mitte Dezember die neuen Jahres-Tabellen für die Kinderzulagen und die Quellensteuer. Wir unterstützen Sie gerne beim Hinterlegen im Abacus.

Lohnstrukturerhebung

Im Jahr 2023 führt das Bundesamt für Statistik (BfS) erneut eine Lohnstrukturerhebung (LSE) durch (Medienmitteilung). Wenn Ihr Unternehmen in der Stichprobe enthalten ist, werden Ihnen die Erhebungsunterlagen im Januar zugestellt. Mit der elektronischen Lohndaten-Übermittlung Version 5 (ELM 5.0) erfolgt die Lohnmeldung an das BfS aufgrund von gesetzlichen Vorgaben monatlich. Dies bedeutet, dass Kunden mit der Version 2022, welche generell die ELM 5.0-Übermittlung für die anderen Daten weiterhin auf jährlich eingestellt haben wollen, die monatliche LSE deshalb statt via ELM über folgende Kanäle einreichen können:

  • Papier-Fragebogen (manuell)
  • Online-Fragebogen (manuell)
  • Datei via LohnWebPlus hochladen (Excel-Export aus Abacus)

Die Abacus Versionen mit der jährlichen Übermittlung gem. ELM4.0 (bis und mit Version 2021) haben zusätzlich die Möglichkeit, die BfS-Jahresstatistik-Daten per ELM einzureichen.

Gerne sind wir bei Fragen oder Unsicherheiten zum Jahresabschluss, wie auch bezüglich der Einreichung der Statistikdaten, für Sie da. Wenden Sie sich bei konkreten Anliegen oder für eine Terminvereinbarung bitte direkt an unseren Support.

Schrittweise Erhöhung des Referenzalters von Frauen

Die Reform wird voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die entsprechende Steuerung ist bereits im Programm 441 «Nationale Daten» vorhanden, wobei die Berechnung noch korrigiert werden muss. Diese Anpassung folgt auf den Versionen 2021, 2022 und 2023 mit dem Hotfix vom 15. Dezember 2022. Aufgrund der schrittweisen Erhöhung muss das Referenzalter bei den Frauen im Programm 441 «Nationale Daten» jeweils jährlich angepasst werden.

AHV-Rentnerfreibetrag neu wahlweise

Neu besteht die Möglichkeit für Erwerbstätige im Referenzalter auf den Freibetrag zu verzichten. Diese Steuerung wird im Programm 31 «Personalstamm» und auf den Versionen 2022, 2023 und 2024 implementiert. Weitere Details diesbezüglich folgen.