Aus der Praxis: Das Transparenzregister tritt demnächst in Kraft
Das TJPG betrifft die meisten Unternehmen ab 1. Oktober 2026
Heute setzen wir unsere Blogreihe mit einem unüblichen Beitrag fort, der nicht direkt mit Abacus in Zusammenhang steht. Da das TJPG jedoch die meisten Unternehmen in der Schweiz betrifft und bislang eher etwas unter dem Radar geflogen ist, haben wir uns für diesen Blog entschieden.
Konkret geht es darum, dass Unternehmen in der Schweiz in Zukunft die wirtschaftlich berechtigten Personen (mit massgeblicher Beteiligung, oftmals >25%) unter Angabe von Geburtsdatum und Adresse im Register eintragen und auch pflegen müssen. Diese Lösung ersetzt bisherige interne Verzeichnisse durch eine digitale und zentrale Lösung.
Da die Übergangsfrist für die Eintragung relativ kurz ist, die Registrierung des persönlichen Logins bei AGOV und die Freischaltung der Eintragungsberechtigung für ein Unternehmen etwas Zeit braucht, ist das Thema von relativ hoher Dringlichkeit.
Ein umfassenderes Bild zeichnet lic. iur. Philipp Vonarburg auf seinem Blog der Kanzlei 41.